Kriterien & Leitlinie
Die “Leitlinie zur Bewertung fairer Windparkplaner in Schleswig-Holstein” ist eine Selbstverpflichtung für Planer und Planungsunternehmen (d.h. Planer von in Schleswig-Holstein geplanten Windparks). Die Leitlinie soll im Hinblick auf einen fairen Planungsprozess Transparenz für alle an einem Windpark beteiligten Personen schaffen. Sie trat am 01. Mai 2018 in Kraft.
Alle Windparkplaner verpflichten sich, die Kriterien der Leitlinie zukünftig bei Projekten in Schleswig-Holstein einzuhalten. Geprüft und dokumentiert wird die kontinuierliche Einhaltung der Selbstverpflichtung bei der Planung von Windparks in Schleswig-Holstein durch ein Siegel. Es dient dazu, durch Einhaltung von festgelegten Kriterien eine nachvollziehbare und transparente Projektplanung zu gewährleisten.
Ausgezeichnete Planer („Siegelpartner“) werden mindestens jährlich oder bei Bedarf auf die Erfüllung der Kriterien durch die Prüfstelle überprüft. Für die Einhaltung der Leitlinie müssen alle Kriterien erfüllt sein. Bei Verstößen gegen die Leitlinie bzw. bei Nichterfüllung von Kriterien kann das Siegel wieder entzogen werden. Die Siegelpartner haben jedoch die Möglichkeit, die Verstöße binnen einer angemessenen Frist zu korrigieren und somit wieder den Anforderungen zu entsprechen.
Kriterien fairer Windparkplaner
Information & Transparenz im Planungsprozess
- Beteiligung aller direkt betroffenen Akteure
- Frühzeitige und umfangreiche Einbeziehung der direkten Akteure
- Berücksichtigung von Sorgen und Einwänden der direkten Akteure
- Beteiligung aller direkt oder indirekt betroffenen Interessensgruppen
- Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung
- Frühzeitige und umfangreiche Einbeziehung der relevanten Interessensgruppen
- Berücksichtigung von Sorgen und Einwänden der relevanten Interessensgruppen
- Informationsangebot für die breite Öffentlichkeit vor Ort
- Berücksichtigung kommunaler/regionaler Klima- oder Energiekonzepte
Fairer Umgang mit Verträgen
- Transparente und verständliche Verträge
- Pachtpoolvertrag
- Faire Pachtaufteilung auf Flächeneigentümer
- Außerordentliche Kündigungsoption aus wichtigem Grund nach 5 Jahren Planungszeit
- Vereinbarung einer Zahlung eines Bindeentgelts zur Verlängerung des Vertrags um einen angemessenen Zeitraum
- Fairer Umgang mit Dienstbarkeiten
- Entschädigungen bei Ernteausfällen/-Erschwernissen, Instandsetzungen bei Beschädigungen/Verschmutzungen
- Berücksichtigung der Leitlinienkriterien in weiteren vertraglichen Regelungen mit Dritten
Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten
- Frühzeitige Bekanntgabe, wie die finanzielle Beteiligung für Bürger und Kommunen umgesetzt werden soll
- Direkte unternehmerische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am Windpark (auch mit geringen Einstiegssummen)
- Abgabe einer Wirtschaftlichkeitsprognose
- Indirekte Beteiligung am Windpark durch Ausgabe von Sparbriefen über regionale Kreditinstitute
- Indirekte Beteiligung durch z.B. eine Bürgergesellschaft, die ihrerseits eine Beteiligung am Windpark hält
Regionale Unterstützung & Wertschöpfung
- Angebotene oder geplante Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort
- Bemühung um Beteiligung von regionalen Unternehmen
- Angebot eines vergünstigten Stromtarifs mit regionalem EVU
- Bemühungen, den regionalen Kreditinstituten die Möglichkeit einräumen, ein Angebot zur Finanzierung unterbreiten zu dürfen
- Sitz der Gesellschaft in der Standortgemeinde
- Gewerbesteuerzerlegung mit Besserstellung der Standortgemeinde gegenüber dem gesetzlich vorgeschriebenen Anteil von 70%
Die Kriterien unterliegen einer kontinuierlichen Evaluation und Weiterentwicklung durch das Wind Energy Technology Institute (WETI) der Hochschule Flensburg unter Mitarbeit eines Beirates.