Wie werde ich Siegelpartner?
- Bei Interesse an einer Siegelpartnerschaft rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Kontaktdaten finden Sie hier.
- Anschließend bekommen Sie alle notwendigen Informationen (Angebot und Siegelvertrag) von uns per Mail zugeschickt.
- Mit der Unterschrift des Siegelvertrags können Sie das Logo des Siegels verwenden und wir führen Sie auf unserer Homepage als Siegelpartner.
- Anschließend benötigen wir von Ihnen eine ausgefüllte Projektliste, die alle Projekte beinhaltet, bei denen Sie die Selbstverpflichtung zur fairen Planung anwenden wollen). Diese Liste veröffentlichen wir auf unserer Homepage zusammen mit Ihrem Firmenlogo.
- Abschließend fehlt nur noch die Überprüfung der Selbstverpflichtung anhand der Kriterien der aktuell gültigen „Leitlinie zur Bewertung fairer Windparkplaner in Schleswig-Holstein“. Diese führen wir anhand eines stichprobenartig aus Ihrer Projektliste ausgeählten Projektes im Detail durch.
Überprüfung der Selbstverpflichtung
Die Prüfstelle wird stichprobenartig eines der Projekte aus der Projektliste auswählen und stellvertretend für alle dort aufgelisteten Projekte auf Einhaltung der Selbstverpflichtung überprüfen.
Zur übersichtlichen Dokumentation muss ein detaillierter Fragebogen ausgefüllt werden, der auf der aktuell gültigen „Leitlinie zur Bewertung fairer Windparkplaner in Schleswig-Holstein“ basiert und von der Prüfstelle entwickelt wurde. Der Fragebogen bietet die Möglichkeit einer übersichtlichen Zusammenstellung von Kommentaren und Dokumenten, die als Nachweis für die Einhaltung der Kriterien fairer Windparkplaner ausschlaggebend sind. So wird beispielsweise danach gefragt, welches Informationsmaterial für die breite Öffentlichkeit vor Ort zur Verfügung gestellt wird oder ob sich um eine faire Pachtverteilung auf die Flächeneigentümer bemüht wurde und wie diese aussieht. Ein Blick in die Leitlinie (v.a. “Anlage 1: Checkliste für den Sachverständigen”) verrät dabei bereits vor Unterzeichnung des Siegelvertrages, welche Aspekte die Selbstverpflichtung beinhaltet.
Sofern ein Kriterium der Leitlinie von einem Siegelpartner nicht erfüllt wird, ist es im Ermessen der Prüfstelle zu entscheiden, ob die Begründung, warum das Kriterium nicht erfüllt werden konnte, nachvollziehbar und die Einhaltung der Selbstverpflichtung trotzdem gewährleistet ist.